Kontakt

Monika Noorlander, Ortsvorsteherin
Balbachstraße 42
97922 Lauda-Königshofen
Telefon 09343 1345

Sprechstunde Ortsvorsteherin im Bürgerhaus:
immer mittwochs von 18 Uhr bis 19.30 Uhr oder nach individueller Terminvereinbarung

Anregungen, Hinweise, Vorschläge, Wünsche oder Ideen können gerne auch in den Brief- und Kümmerkasten am Bürgerhaus eingeworfen werden.

Kommunalpolitik

Ortschaftsrat

  • Monika Noorlander
    Ortsvorsteherin
    Frühlingsstraße 6
    97922 Lauda-Königshofen
  • Carolin Ernst
    Hetzenbergstraße 9
    97922 Lauda-Königshofen
  • Mike Noorlander
    Frühlingsstraße 6
    97922 Lauda-Königshofen
  • Martin Moll
    97922 Lauda-Königshofen

Stadt- und Kreisrat

Marco Hess
Kontakt: marco.hess@lauda-koenigshofen.de 



Was für Zuständigkeiten hat der Ortschaftsrat Oberbalbach?

Nach § 15 der Hauptsatzung der Stadt Lauda-Königshofen:

(1) Dem Ortschaftsrat werden im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel folgende Angelegenheiten, soweit sie die jeweilige Ortschaft betreffen, zur Entscheidung übertragen:
1.1 Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von Einrichtungen der Kultur- und Heimatpflege, Schulen, Kindergärten, Sportanlagen, Park- und Grünanlagen, Kinderspielplätze, Ortsstraßen, öffentliche Feld- und Waldwege, der Friedhöfe und Bestattungseinrichtungen, selbstständige Bewirtschaftung der Turnhalle,
1.2 Pflege des Ortbildes und des örtlichen Brauchtums,
1.3 Förderung der örtlichen, kirchlichen, caritativen, kulturellen und sportlichen Vereinigungen,
1.4 Vatertierhaltung.

(2) Der Ortschaftsrat ist zu wichtigen Angelegenheiten der Ortschaft vor der Entscheidung durch die zuständigen Organe zu hören. Der Ortschaftsrat hat ein Vorschlagsrecht in allen die Ortschaft betreffenden Angelegenheiten. Wichtige Angelegenheiten, zu denen der Ortschaftsrat zu hören ist, sind insbesondere:
2.1 Aufstellung des Haushaltsplanes, soweit er die Ortschaft betrifft,
2.2 Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen,
2.3 Errichtung, wesentliche Änderung und Aufhebung von öffentlichen Einrichtungen
2.4 Erlass, Aufhebung und Änderung von Satzungen und Verordnungen,
2.5 Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen,
2.6 Festsetzung privatrechtlicher Entgelte, 2.7 Jagd- und Fischereiverpachtung

Der örtliche Stadtrat hat im Ortschaftsrat kein Stimmrecht. Er gehört dem Gremium jedoch beratend an und hat auch Rederecht. Er ist zudem zu jeder Sitzung zu laden und anzuhören.